Für rund 32.500 öffentliche Bedienstete gelten ab sofort einige wesentliche Neuerungen bei der Inanspruchnahme der Elternzeit: Sie ist nun flexibler nutzbar und besser entlohnt.
Der BÜKV betrifft die Bediensteten von Landesverwaltung, Landesgesundheitsdienst, Gemeinden, Seniorenwohnheimen, Bezirksgemeinschaften und Wohnbauinstitut sowie des Verkehrsamtes Bozen und der Kurverwaltung Meran.