Neuerungen im BÜKV 2019-21

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Aufwertung für den Landesdienst: Die Neuerungen im Bereichs- übergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) 2019-21

Mit dem heute unterzeichneten Entwurf des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags 2019-2021 wird die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung attraktiver – auch für Quereinsteiger. Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag (BÜKV) gilt für rund 32.500 öffentliche Bedienstete, unter anderem der Landesverwaltung, des Landesgesundheitsdienstes, der Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften.
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