
Der Teilvertrag für die Erneuerung des BÜKV für den Zeitraum 2019-2021 wurde nach langen
Verhandlungen ausgearbeitet.
Inflationsausgleich, Zweisprachigkeitszulage oder Lehrberufszulage und Leistungsprämie
Inflationsausgleich IPCA
•Erhöhung von 0,9% ab 1.1.2019 berechnet auf der 4.Vorrückung der oberen Besoldungsstufe und
er Sonderergänzungszulage.
•Erhöhung von 1% ab 1.1.2020
Leistungsprämie
Der Fond Leistungsprämie wir mit ca.65% ab 2019 erhöht und wird mit März ausbezahlt.
Zweisprachigkeits- oder Lehrberufszulage
Dem Personal wird eine Zweisprachigkeitszulage ab 1.1.2020 13 mal jährlich ausbezahlt.
Nachweis D 51.50 Euro
Nachweis C 56,65 Euro
Nachweis B 79,31 Euro
Nachweis A 88.58 Euro
Wer einen höheren Zweisprachigkeitsnachweis besitzt, muss diesen Nachweis einreichen und erhält ab dem
nächsten Monat diesen ausbezahlt.
Die Lehrberufszulage des Lehrpersonals der Landesschulen wird erhöht: 120,00 Euro (12 mal im Jahr)
Die Berufszulage für Kindergärtnerinnen: 120,00 Euro (12 mal im Jahr)
Die Berufszulage für pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiter für Integration: 110,00 Euro (12 mal im
Jahr)
Für den Gesamtvertrag wird noch ein weiterer Punkt 1,1% Inflationsausgleich für das Jahr 2021 angepasst
bzw. weiterverhandelt. Eine weiterer Punkt ist die Erhöhung der Leistungsprämie, die Erhöhung der
Anfangsgehälter, die Überarbeitung der Koordinierungszulagen sowie der gesamte normative Teil des
BÜKV.